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Ablauf & Kosten einer Therapie …

1. Kontaktaufnahme …

Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch, wenn Sie einen Termin bei mir vereinbaren möchten.

2. Verordnung …

Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie vor dem Beginn der Therapie eine Verordnung für „Logopädie“ vom Facharzt (z.B. Neurologe) oder Hausarzt.

Folgende Informationen müssen auf der Verordnung angeben werden:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Krankenkassa, Sozialversicherungsnummer)
  • die medizinische Diagnose
  • die Anzahl und Dauer der Therapie (z.B. 10 x Logopädische Therapie à 60 Minuten mit Hausbesuch)
  • Ausstellungsdatum (Achtung: die Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 4 Wochen gültig)
  • Stempel des Arztes

Die Verordnung muss im Anschluss chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Dies ist aktuell nicht mehr bei allen Krankenkassen notwendig – bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Krankenkassa.

Bitte bringen Sie die bewilligte Verordnung zum ersten Termin mit.

3. Logopädische Therapie …

Die Therapie umfasst auch die Beratung und Diagnostik – welche vor allem zu Beginn durchgeführt wird, um einen passenden Therapieplan zu erstellen.

Bitte bringen Sie auch etwaige Befunde/ Therapieberichte etc. mit bzw. halten Sie diese bereit, da diese wertvolle Informationen beinhalten.

Je nach Störungsbild und Anordnung des Arztes werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten durchgeführt.

Therapie Absage …

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage. Diese muss 24 Stunden vor dem Termin erfolgen (bitte telefonisch oder per Mail), ansonsten wird die Therapie privat in Rechnung gestellt (wird nicht von der Krankenkasse rückerstattet).

Kosten & Kassenvergütung …

Ich bin Wahllogopädin – das bedeutet, dass Sie einen Teil der Therapiekosten selbst tragen.

Monatlich wird Ihnen eine Honorarnote ausgestellt, die Sie per Banküberweisung einbezahlen.

Wenn Sie am Ende der Therapie alle notwendigen Unterlagen (bewilligte Verordnung, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) bei Ihrer Krankenkassa einreichen, bekommen Sie einen Teil zurückerstattet. Je nach Versicherung wird in der Regel zwischen 40 – 70 % der Kosten refundiert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkassa, wenn Sie die aktuell gültigen Beträge erfahren möchten. Bei Privatversicherungen/ Zusatzversicherungen werden bis zu 100 % der Kosten von der Versicherung übernommen.

Die Preise sind branchenüblich – gerne informiere ich Sie über die aktuellen Beträge bei Kontaktaufnahme.

Beratung & Termin vereinbaren

Bei weiteren Fragen erreichen Sie mich telefonisch oder per Mail.

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